Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1.Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen www.günstigbestellen.de, im Anschluss Auftragnehmer benannt, und den Kunden im Inland, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) ist. Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Kunde, wenn er eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft ist, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Falls keine anderweitige Vereinbarung zwischen beiden Parteien beschlossen wird, erbringt der Auftragnehmer alle vereinbarten Leistungen als Dienstleistung im Sinne des §611 ff. BGB.

1.3. Der Auftragnehmer und der Kunde richten sich nach folgenden Rechte und Pflichten (geordnet nach Priorität):

1.3.1. persönlich und individuell vereinbarte Verträge bzw. Kooperationsvereinbarungen,
1.3.2. diese allgemeine Geschäftsbedingungen, welche jederzeit Online einsehbar sind,
1.3.3. gesetzliche Vorschriften (Bestimmungsland: Bundesrepublik Deutschland).

2. Angebote, Vertriebsangebote, Angaben und Auftragsbestätigung

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich vor der Unterzeichnung.

2.2 Der Auftrag gilt als bestätigt und akzeptiert sobald der Auftrag durch den Auftragnehmer schriftlich unterzeichnet wird und dem Auftragnehmer vorliegt.

2.3 Angaben z.B. Prospekten oder Katalogen und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend, außer sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Solange der Vertragsgegenstand keine für den Auftraggeber unzumutbare Änderung enthält, wird Vorbehalten das Änderungen der Funktionsweise oder Gestaltung möglich sind.

3. Lieferung, Installation und technische Bedingungen

3.1 Außendienst-, Techniker- und allgemeine Termine müssen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und sind auch nur dann verbindlich. Falls dem Auftraggeber Änderungs- oder Ergänzungswünsche aufkommen wird die Lieferzeit entsprechend verlängert.

3.2 Falls der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug ist, hat der Auftraggeber die Möglichkeit eine schriftliche Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Bleibt nach dieser Zeit der Ablauf fruchtlos so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz ist bei nicht erfüllung des Auftrags nicht möglich, außer der Auftragnehmer handelt vorsätzlich und grob fahrlässig.

3.3 Die Leistungen werden vom Auftragnehmer ohne Verzögerung und unter angemessen Arbeitsbedingungen vollbracht. Es wird außerdem ein funktionierender Internetanschluss und alle für die ordnungsgemäße Installation erforderlichen technischen Einrichtung vom Auftraggeber gestellt.

3.4 Sobald die Installation fertig ist und nach dem Testen alles funktioniert, beginnt die Gebührenerhebung.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Jegliche aufgeführten Preise verstehen sich netto. Auf alle Preise wird zzgl. der geltende Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% berechnet. Diese sind ohne jegliche Abzüge zahlbar. Die angefallenen Rechnungen werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Problemen und Rückbuchungen der Zahlung trägt der Auftraggeber sämtliche Mehrkosten (wie z.B. Rückbuchungskosten / SEPA-Rücklastschrift ). Vorbehalten wird die Möglichkeit, die Kosten die durch die entstehenden Rückbuchungen entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

4.2 Falls eine Ratenzahlung der Einrichtungsgebühr besprochen wurde, ist diese Zahlung zum jeweils 01. eines jeden Monats zu entrichten (an nicht Banktagen der jeweils erste Bankwerktag des Monats)

4.3 Es werden folgende Gebühren erhoben, die bei Vertragsschluss besprochen werden:
- eine Einrichtungsgebühr
- eine Provision für die Bestellungen
- eine jährliche Gebühr( enthält z.B. Serverkosten und Produkt-Softwareupdates)
- Zusatzkosten für einen eventuelle Verzug der regulären Zahlung
- Zusatzkosten für z.B. Thermo-Papierrollen oder Zubehör
- Sonstige Dienstleistungen die in den Marketingbereich fallen

4.4 Wird innerhalb von 6 Wochen ab Vertragsabschluss kein Termin für die Einrichtung des Geräts und des Bestellsystems gefunden, wird das vollständige Honorar/Zahlung sofort fällig. Fortan ist GünstigBestellen.de zur Abrechnung des vollständigen Honorars im Voraus berechtigt und der Kunde zur Leistung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet. Das Recht des Kunden zur Forderung der Leistung nach erfolgter Terminabsprache bleibt hiervon unberührt.


5. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung

5.1 Mit dem Kauf und Bezahlung der Software und der im Paket enthaltenen Hardware wird lediglich das Nutzungsrechts erworben. Das alleinige Eigentum und Urheberrecht an allen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vordruck Entwürfen und Datenträgern, die von dem Auftragnehmer entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, verbleiben dem Auftragnehmer. Die genannte Software und Hardware werden vom Auftraggeber nur während der Vertragszeit behalten.

5.2 Die Nachbildung bzw. Nachprogrammierung dieser Programme, egal ob vollständig oder nur teilweise, ist dem Auftraggeber absolut untersagt und nicht gestattet.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Programme Dritten weder weiterzugeben noch in sonst irgendeiner Form zugänglich zu machen. Dritte sind auch
Zweigniederlassungen des Auftraggebers oder Tochtergesellschaften.

5.4 Die vorgenannte Bestimmung gelten für jegliche Unterlagen die der Auftragnehmer zur Verfügung stellt.

5.5 Eine Verletzung der Bestimmungen unter Ziffer 6, wird mit einer Konventionalstrafe in Höhe des 5-fachen des Einrichtungspreises für der Fall der Zuwiderhandlung aufgefordert.


6. Gewährleistung

6.1 Der Auftraggeber ist im Klaren darüber, das Technische Fehler im Gerät oder im Programm auftreten können. Falls Fehler erkannt werden vom Auftraggeber muss er diese Fehler so schnell es geht dem Auftragnehmer mitteilen.

7.2 Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Verbesserungsarbeiten an dritte weiter zu geben. Die damit verbundenen Kosten werden vom Auftragnehmer getragen.

7.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit für die zwischenzeit der Nachbesserung ein Ersatzgerät zu verlangen.

7.4 Ein weitergehender Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines unmittelbaren oder
mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob
fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer zurückzuführen.

7.5 Falls sich herausstellt, dass gemeldete Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit die entstandenen Kosten für die Fehlersuche in Rechnung zu stellen.

7.6 Falls der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche geltend macht, so hat dies keinen weiteren Einfluss auf weitere geschlossene Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

8. Abtretung

Der Vertrag mit Auftraggeber und Auftragnehmer und die damit verbundenen Rechte sind nicht übertragbar.

9.Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

Das Restaurant ist dazu verpflichtet keine personenbezogenen Daten der Kunden an dritte weiter zu geben.


10. Kündigung

10.1 Eine Kündigung ist, ohne Angabe eines Grundes,durch den Auftraggeber und Auftragnehmer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der jährlichen Laufzeit kündbar. Falls noch ein offener Zahlungsbetrag vorhanden ist(z.B. offene Ratenzahlung) muss dieser Betrag zum Kündigungszeitpunkt beglichen sein.

10.2 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sollten Auftraggeber und Auftragnehmer als Unternehmer handeln.

10.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich ohne Kündigung automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit, es sei denn, das Vertragsverhältnis wird fristgerecht seitens Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt.


11. Zahlungsverzug

11.1 Gerät der Auftraggeber mit Zahlung jeglicher Art um mehr als 4 Wochen in Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, den Betrieb der Hard- und Software bis zur Begleichung der ausstehenden Forderungen einzustellen bzw. auszusetzen.
11.2 Bei einem Verzug von mehr als 8 Wochen behält sich der Auftragnehmer vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.


Bestimmung für das Onlinesystem


1.Leistungsumfang

1.1 Bei der Günstigbestellen-Software handelt es sich um eine Standardsoftware. Das bedeutet, dass die aufgeführten Programmteile standardisiert sind. Es lassen sich operative Informationen anpassen wie z.B. Öffnungszeiten oder ob die Lieferung realisierbar ist( zu hohes Auftragsvolumen des Auftraggebers).

1.2 Der Auftraggeber erhält im Rahmen der Auslieferung eine einmalige kostenfreie
Erstkonfiguration seines Bestellsystems. Dies beinhaltet die Installation und Konfiguration des Systems. Letzteres wiederum beinhaltet Zahlungen(Einrichtung und Konfiguration eines Paypal Kontos, einschließlich Anbindung an das Shopsystem), Stammdaten, Öffnungszeiten, Metadaten, sowie Zugänge zum System für den Auftraggeber.

1.3 Die Erfassung des Sortiments des Kunden umfasst die einmalige Erfassung aller
Warengruppen und Produkte bis zu einer Anzahl von maximal 100. Alle weiteren Produkte werden gesondert zu den aktuell gültigen Preisen berechnet. Sollten sich mittels des bestehenden Datenmodells komplexe Produkte (bspw. Menüs) nicht vollständig abbilden lassen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Umsetzung, die seinem betreffenden Produkt mit den Mitteln des Systems am nächsten kommt. Ein Anspruch auf Abänderung des Systems leitet sich hiervon nicht ab.

1.4 Das System bietet die Möglichkeit, Produkten Zutaten zuzuordnen, denen wiederum
Allergene und Zusatzstoffe zugeordnet werden. Über diese Zuordnungen lässt sich eine
fehlerfreie Deklaration von Allergenen und Zusatzstoffen erreichen.

Es wird vom Auftragnehmer eine Zuordnung der Zutaten zu den Produkten vorgenommen, soweit dies aus den zur Verfügung gestellten Informationen erkennbar ist. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten, ggf. vorkonfigurierten Zutaten stellen nur eine
Vorkonfiguration dar und müssen durch den Auftraggeber selbstständig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und ergänzt bzw. vervollständigt werden. Im Einzelfall werden bisher unbekannte oder besondere Zutaten neu im System angelegt. In diesem Fall existiert keinerlei Zuordnung von Allergenen und Zusatzstoffen zu dieser Zutat.
Insbesondere ist durch den Auftraggeber zu prüfen, ob all
e Produkte die verwendeten Zutaten enthalten und ob den Zutaten die entsprechenden Allergene und Zusatzstoffe zugeordnet sind. Ersatzweise kann der Auftragnehmer hierzu separat beauftragt werden. (siehe 1.8) Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass er gesetzlich verpflichtet ist, die Allergene und Zusatzstoffe der angebotenen Produkte zu deklarieren. Ihm wurde die Nutzung des oben beschriebenen Systems empfohlen und eine detaillierte Beratung angeboten.

1.5 Eine Erfassung der auf der Menükarte angegebenen Allergene und Zusatzstoffe erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Auftraggebers. Es können Änderungen vorgenommen welche dann nach Aufwand beauftragt werden.

1.6 Sämtliche Updates die im Zusammenhang mit Weiterentwicklungen von
Webtechnologien, gestalterischen Anpassungen oder Sicherheit stehen kostenlos zur Verfügung. Der Auftragnehmer lässt offen das zukünftige Funktionen und Weiterentwicklungen(Features), die den Kunden des Auftragnehmers oder dem Auftragnehmer selbst einen Mehrwert bieten, als kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten werden..

1.7 Zum Betrieb der Software ist es notwendig, dass der Auftraggeber vor Ort mittels
entsprechender Gerätschaften(mitgeliefertem Gerät) in der Lage ist, Bestellungen mittels eines Webbrowsers zu anzuzeigen, zu bestätigen und mittels eines als Standarddrucker definierten Bondruckers auszudrucken.

1.8 Der Auftragnehmer bietet ein Hardwarepaket an. Folgende Gerätschaften und Unterlagen sind enthalten: Ein POS-Gerät mit Zubehör und eine Betriebsanleitung, welche nur bei Anfrage vergeben wird. Das POS-Gerät wird vorkonfiguriert an den Auftraggeber via Post versandt. Sofern der Auftraggeber eigene Hardware nutzen möchte, kann der Auftragnehmer zur Konfiguration nach Aufwand je angefangene Viertelstunde beauftragt werden. Dies erfolgt entweder per Fernwartung oder die Geräte müssen per Post an den Auftragnehmer übersendet und durch diesen vor Ort konfiguriert werden.

2.Systempflege

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit gegen Aufwand eine Pflege des Systems zu erhalten. In dieser Pflege sind z.B. folgende Dienstleistungen gemeint: Anpassung von Produkten, Einstellungen, Rabatte usw.) oder eine Beratung/Schulung enthalten.
Die Systempflege ist nicht im Leistungsumfang enthalten sonder kann

3.Geheimhaltung

Der Auftraggeber macht das Programmsystem, einzelne Programme oder Teile davon, sowie Dokumentation oder Bedienungsanleitungen Dritten nicht zugänglich.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu :

- die Webseite monatlich mindestens 90% der regulären Öffnungszeit ebenfalls geöffnet zu lassen und Bestellungen anzunehmen. Bei einer Überschreitung dieser Regelung, verlängert sich die Mindestlaufzeit um je einen Monat. Dies gilt auch bei Schließungen wegen Betriebsferien, Krankheit, Personalmangel usw.

- im Falle von erhöhtem Bestellaufkommen zuerst Bestellungen aller übrigen
Kanäle abzulehnen (telefonisch Bestellungen, Bestellungen aus anderen Bestellsystemen) bzw. diese Kanäle zuerst vorübergehend zu schließen.

- die durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Infoflyer regelmäßig und
vollständig an alle Kunden zu verteilen, mit denen er in Kontakt steht (Abholer,
Restaurantkunden, Bestellkunden)

- Zu keinem Zeitpunkt auf anderen Kanälen einen günstigeren Preis für Waren und
Service anzubieten. Dies gilt neben Produktpreisen auch für Mindestbestellwerte & Liefergebühren. Auch müssen alle Liefergebiete, die auf einem anderen Kanal beliefert werden, auch per Günstigbestellen beliefert werden.

5. Lieferdienst

Die Lieferung der Produkte übernimmt das Geschäft. Der Auftragnehmer ist nicht zuständig für die Lieferung der Produkte

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Ergeben sich in der praktischen Anwendung aus diesen Bestimmungen Lücken, die beide Seiten nicht vorhergesehen haben, so verpflichten sie sich, diese in sachlicher, am Zweck der Bestimmung orientierten Weise, auszufüllen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand:01.06.2020

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